Der Entschließungsantrag verlangt, das seit 2008 geltende Rauchverbot in Gastronomiebetrieben auszusetzen und den Betreibern Wahlfreiheit zwischen komplettem Verbot, Teilverbot oder genereller Raucherlaubnis zu geben.
einfache MehrheitXXIV12.03.2009
Entschließung
Tabak
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Tabakgesetz von 2008 verbietet das Rauchen in allen Gastronomiebetrieben und hat zu großem Unmut bei Betreibern und Gästen geführt.
Die Antragsteller fordern, die Nichtraucherschutz‑Bestimmungen für Gastronomie auszusetzen und den Betrieben Wahlfreiheit zwischen komplettem Verbot, Teilverbot oder genereller Raucherlaubnis zu geben.
Die derzeitigen Strafen bei Verstößen gegen das Rauchverbot werden als unverhältnismäßig hoch kritisiert, weil sie bis zur Existenzgefährdung reichen können.
Umfragen zeigen, dass etwa 70 % der Österreicher eine Wahlmöglichkeit für die Regelungen in Gastronomiebetrieben unterstützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.