Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Bedingungen, unter denen Landeslehrer für einen Kuraufenthalt vom Dienst befreit werden können. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn die Kur nicht in die Hauptferien fällt und bestimmte medizinische sowie finanzielle Voraussetzungen erfüllt sind.einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Einschränkung der Dienstbefreiung für Kuraufenthalte auf strengere Bedingungen.
- Kuraufenthalte müssen nachweislich außerhalb der Hauptferien stattfinden.
- Die Kosten der Kur müssen von einem Sozialversicherungsträger oder einer staatlichen Einrichtung übernommen werden.
- Die Kur muss medizinisch überwacht werden und bestimmte Kriterien wie Moor- oder Mineralquellen erfüllen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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