Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorlegt, die das Kunstfliegen mit Hänge‑ und Paragleitern erlaubt. Aktuell ist Kunstflug unter 500 m über bewohnten Gebieten verboten und die Geräte besitzen keine Zulassung. Ziel ist, den Sport in Österreich zu ermöglichen und Ausbildung sowie Versicherungen zu erleichtern.einfache Mehrheit XXIV 17.03.2010
Entschließung
Sport
Luftverkehr
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Der aktuelle Rechtsrahmen verbietet Kunstflug unter 500 m über bewohnten Gebieten, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
- Hänge‑ und Paragleiter besitzen derzeit keine offizielle Zulassung für Kunstflug, sodass die Ausübung praktisch unmöglich ist.
- Fehlende gesetzliche Regelungen verhindern das Training für internationale Wettbewerbe und erschweren die Nachwuchsförderung.
- Der Antrag verlangt eine Novelle des Luftfahrtgesetzes, der Luftverkehrsregeln 1967 und der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006, um Kunstflug zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.