Finanzierung des Kollektivvertrags für Universitätsbeschäftigte

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, mindestens 35 Mio. € für die Umsetzung des Kollektivvertrags an Universitäten bereitzustellen und die Verhandlungen über die Kostenverteilung zu koordinieren.
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2009
Entschließung
Arbeitsrecht
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Das Dienstrechtsgesetz 2001 sah ein befristetes Provisorium bis zum Inkrafttreten des Kollektivvertrags für Universitätsbeschäftigte vor.
  • Die ursprüngliche Kostenkalkulation der Regierung Schüssel I lag bei etwa 30 Mio. € im ersten Jahr, später wurden jedoch rund 70 Mio. € geschätzt.
  • Der Entschließungsantrag fordert, dass der Bund mindestens 35 Mio. € (inflationsbereinigt) für die Umsetzung des Kollektivvertrags bereitstellt.
  • Der Wissenschaftsausschuss soll die Verhandlungen über die Finanzierung und Umsetzung des Kollektivvertrags koordinieren.

Reden

15 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:37 min
Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009
6:04 min
Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009
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