Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Sozialarbeit

Zusammenfassung

Ein Gesetz zur Regelung der Sozialarbeit, das die Berufsbezeichnung schützt und ein eigenes Gremium zur Selbstverwaltung schafft.
einfache Mehrheit XXIV 12.05.2010
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung einer geschützten Berufsbezeichnung für qualifizierte Sozialarbeiter.
  • Festlegung der spezifischen Tätigkeiten und Methoden, die zur Sozialarbeit gehören.
  • Regelung der Berufsberechtigung durch Qualifikationsnachweise im In- und Ausland sowie Nostrifikationsverfahren.
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung alle drei Jahre.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:49 min
428/A - berufsmäßige Ausübung der Sozialarbeit
2:18 min
428/A - berufsmäßige Ausübung der Sozialarbeit
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