Zusammenfassung
Ein Gesetz zur Regelung der Sozialarbeit, das die Berufsbezeichnung schützt und ein eigenes Gremium zur Selbstverwaltung schafft.einfache Mehrheit XXIV 12.05.2010
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung einer geschützten Berufsbezeichnung für qualifizierte Sozialarbeiter.
- Festlegung der spezifischen Tätigkeiten und Methoden, die zur Sozialarbeit gehören.
- Regelung der Berufsberechtigung durch Qualifikationsnachweise im In- und Ausland sowie Nostrifikationsverfahren.
- Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung alle drei Jahre.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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