Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmen den Vorsteuerabzug für PKW bis zu einer Anschaffungsobergrenze von 50 000 € erhalten, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Derzeit ist ein solcher Abzug im österreichischen Umsatzsteuergesetz nur für wenige Fahrzeugtypen möglich.einfache Mehrheit XXIV 22.01.2009
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Das aktuelle österreichische Umsatzsteuergesetz lässt den Vorsteuerabzug bei PKW grundsätzlich nicht zu, außer für wenige, von der Finanzbehörde festgelegte Fahrzeugtypen.
- Der Antrag fordert, dass Unternehmen den Vorsteuerabzug für PKW bis zu einer Anschaffungsobergrenze von 50 000 € erhalten, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird.
- In Deutschland ist ein Vorsteuerabzug bereits möglich, sobald die betriebliche Nutzung über 10 % liegt – ein Modell, das als Vergleich herangezogen wird.
- Für Berufsgruppen wie Handels‑, Finanz‑ und Versicherungsvertreter ist ein PKW ein unverzichtbares Betriebsmittel; der Vorsteuerabzug würde deren Kosten senken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.