Korrektur der Einkommensanrechnung bei Notstandshilfe
abgestimmt am
09.07.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert das AMS auf, bei der Notstandshilfe nur dann Einkommen von Mitbewohner*innen zu berücksichtigen, wenn ein Unterhaltsanspruch oder tatsächliche finanzielle Unterstützung nachgewiesen ist, und schlägt dafür präzisere Fragen im Antragsformular vor.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Entschließung
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Das AMS rechnet das Einkommen von Personen aus einer gemeinsamen Wohnung pauschal auf die Notstandshilfe an, obwohl der VwGH nur bei nachweislichem Unterhaltsanspruch oder tatsächlicher Unterhaltsleistung ein solches Einkommen berücksichtigt.
Die aktuelle Frage im Antragsformular nach "Lebensgemeinschaft" ist für Antragsteller*innen unklar und führt zu falschen Angaben, weil sie nicht wissen, ob wirtschaftliche oder nur wohn- bzw. geschlechtliche Gemeinschaft gemeint ist.
Der Antrag schlägt vor, die Frage nach einer Lebensgemeinschaft durch zwei konkrete Fragen zu ersetzen: (1) Haben Sie einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrem Mitbewohner? (2) Leistet Ihr Mitbewohner regelmäßig finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt?
Durch die neuen Fragen soll sichergestellt werden, dass nur tatsächlich relevante Einkünfte bei der Notstandshilfe berücksichtigt werden und Diskriminierung neuer Lebensformen vermieden wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.