Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige AUA‑Vorstände und Einfrieren ihrer Abfertigungszahlungen
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, mögliche Schadenersatzforderungen gegen ehemalige AUA‑Vorstände zu prüfen und deren Abfertigungszahlungen bis zur Klärung einzufrieren. Zuständig soll der Finanzausschuss sein.einfache Mehrheit XXIV 26.02.2009
Entschließung
Luftverkehr
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen Alfred Ötsch und Peter Michaeli bestehen.
- Abfertigungs‑ und sonstige Abschlagszahlungen an Alfred Ötsch (und ggf. Peter Michaeli) sollen bis zur Klärung eingefroren werden.
- Die Zuständigkeit für die Prüfung wird dem Finanzausschuss zugewiesen.
- Der Antrag betont, dass mögliche Missmanagement‑ und Bilanzmanipulationen im Interesse der Steuerzahler aufgeklärt werden müssen.
Relevante Medienberichte
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