Förderung des Deutschen als EU‑Verfahrenssprache

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, sich in den EU‑Räten für die gleichberechtigte Nutzung der deutschen Sprache neben Englisch und Französisch einzusetzen, weil Deutsch von rund 100 Millionen EU‑Bürgern gesprochen wird, aber nur selten in offiziellen Dokumenten vorkommt.
einfache Mehrheit XXIV 25.11.2008
Entschließung
Europäische Union

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich in den EU‑Räten für die gleichberechtigte Nutzung von Deutsch als Verfahrenssprache einzusetzen.
  • Deutsch ist Muttersprache von rund 100 Millionen Menschen in der EU, wird aber nur zu 3 % in offiziellen EU‑Dokumenten verwendet.
  • Ein früherer Gesetzentwurf im Nationalrat wurde abgelehnt, während ein ähnlicher Antrag im oberösterreichischen Landtag angenommen wurde.
  • Ziel ist, die sprachliche Gleichstellung von Deutsch neben Englisch und Französisch zu erreichen, um die Interessen deutschsprachiger Bürger besser zu vertreten.
Relevante Medienberichte
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