Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung auf, das geplante E‑Voting bei der ÖH‑Wahl 2009 nicht durchzuführen, weil es das Wahlgeheimnis gefährdet und Manipulationen ermöglicht.einfache Mehrheit XXIV 22.11.2012
Entschließung
Wahl
Informatik
Hochschulausbildung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert, das geplante E‑Voting bei der ÖH‑Wahl 2009 nicht zuzulassen.
- Begründet wird die Forderung mit dem Risiko von Datenmanipulation und Datendiebstahl, weil jedes Computersystem angreifbar ist.
- Weiterhin wird kritisiert, dass das Wahlgeheimnis bei E‑Voting nicht gewährleistet werden kann – Wähler könnten in öffentlichen Räumen beobachtet oder unter Druck gesetzt werden.
- Der Antrag sieht die Verweigerung von E‑Voting als Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Wahlrechte (geheimes, unmittelbares und gleiches Wahlrecht).
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.