Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass der Rechnungshof Unternehmen bereits ab einer staatlichen Beteiligung von 25 % prüfen darf, statt erst ab 50 %.2/3 Mehrheit XXIV 09.11.2010
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Senkung der Beteiligungsgrenze für staatliche Prüfungen von 50 % auf 25 %.
- Änderung der Verfassungsbestimmungen zur Ausweitung der Prüfungskompetenz.
- Anpassung des Rechnungshofgesetzes, um die neuen Grenzwerte rechtlich zu verankern.
- Ziel ist es, Kontrolllücken in der Finanzverwaltung zu schließen und Einsparungen in Millionenhöhe zu ermöglichen.
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Relevante Medienberichte
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