Einführung des ius soli für in Österreich geborene Kinder
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Geburtslandprinzip (ius soli) im Staatsbürgerschaftsgesetz zu verankern, sodass Kinder von rechtmäßig niedergelassenen Eltern, die in Österreich geboren werden, ohne Gebühren und mit Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Entschließung
Staatsangehöriger
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Einführung des ius soli für Kinder, deren mindestens ein Elternteil seit drei Jahren rechtmäßig in Österreich lebt.
Erlaubnis zur doppelten Staatsbürgerschaft, sodass die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann.
Der Erwerb der Staatsbürgerschaft soll gebührenfrei und durch eine einfache Erklärung bei der Staatsbürgerschaftsbehörde erfolgen.
Erweiterung des Rechtsanspruchs auf minderjährige Kinder, die nicht in Österreich geboren wurden, aber seit vier Jahren rechtmäßig hier wohnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.