Bundesweiter Finanzierungsplan für Hospiz‑ und Palliativversorgung
abgestimmt am
16.06.2009
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um eine bundesweite, abgestufte Hospiz‑ und Palliativversorgung zu etablieren, die künftig über ein einheitliches Budget und Regelfinanzierung im Krankenanstaltengesetz gesichert wird.
einfache MehrheitXXIV16.06.2009
Entschließung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll Maßnahmen einleiten, um den Soll‑Zustand einer abgestuften Hospiz‑ und Palliativversorgung zu erreichen.
Ziel ist, die Regelfinanzierung von stationären und teilstationären Hospizen im Krankenanstaltengesetz zu verankern.
Ein virtuelles, bundeseinheitliches Budget soll die verschiedenen Finanzierungsquellen (Sozialleistungen, Spenden, private Anteile) zusammenführen.
Eine bundeseinheitliche Qualitätssicherung für Hospiz‑ und Palliativleistungen soll etabliert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.