Beibehaltung der österreichischen Gentechnik‑Anbauverbote

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich seine bestehenden Anbauverbote für die gentechnisch veränderten Maislinien MON 810 und T 25 beibehält, weil die Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist und das Vorsorgeprinzip verletzt würde. Er verlangt von der Bundesregierung, alle rechtlichen Mittel bis zum EuGH zu nutzen und auf EU‑Ebene gegen die Zulassung von GVO zu stimmen.
einfache Mehrheit XXIV 13.06.2012
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die österreichischen Gentechnik‑Anbauverbote für MON 810 und T 25 sollen beibehalten werden, weil die Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist.
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden und Forschungsergebnisse der Mitgliedstaaten gleichwertig zu berücksichtigen.
  • Rechtsmittel bis zum Europäischen Gerichtshof sollen ausgeschöpft werden, um die Aufhebung der Verbote zu verhindern.
  • Auf EU‑Ebene soll gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen gestimmt werden.

Reden

14 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:54 min
Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote
2:23 min
Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote
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