Inflationsabhängige Anpassung des Richtwertmietzinses
abgestimmt am
12.03.2009
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, den Richtwertmietzins nur dann zu erhöhen, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Erhöhung um mindestens fünf Prozentpunkte gestiegen ist.
einfache MehrheitXXIV12.03.2009
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Derzeit wird der Richtwertmietzins jedes Jahr im April nach der Dezember‑Inflation des Vorjahres angepasst.
Durch die aktuelle Praxis steigen die Mieten häufig stärker als die allgemeine Preisentwicklung, was viele Haushalte stark belastet.
Der Antrag schlägt vor, die Mietanpassung erst vorzunehmen, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Erhöhung um mindestens fünf Prozentpunkte gestiegen ist.
Die Bundesministerin für Justiz soll einen Gesetzentwurf vorlegen, um § 5 Abs. 2 des Richtwert‑Mietgesetzes entsprechend zu ändern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.