Übernahme von Volksbegehren und Reform der parlamentarischen Debatten
abgestimmt am
12.03.2009
Zusammenfassung
Änderung der Verfassung und der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Übernahme von Volksbegehren in neue Legislaturperioden und zur Neuregelung der Fragestunde.
2/3 MehrheitXXIV12.03.2009
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
partizipative Demokratie
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Volksbegehren und Bürgerinitiativen verfallen nicht mehr mit dem Ende einer Gesetzgebungsperiode.
Nicht erledigte Berichte des Rechnungshofes oder der Volksanwaltschaft werden automatisch in die nächste Periode übernommen.
Es werden strikte Zeitlimits für Wortmeldungen in Ausschüssen eingeführt, um die Debatten effizienter zu gestalten.
Die Fragestunde wird durch feste Redezeiten für Fragen und Antworten (z.B. 1 Minute für den Fragesteller, 2 Minuten für die Antwort) neu strukturiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.