Absetzbarkeit von Spenden an zertifizierte Organisationen
abgestimmt am
11.03.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die private Spenden bis zu 100 € jährlich nur dann von der Einkommensteuer absetzbar macht, wenn die empfangende Organisation das Spendengütesiegel der Kammer der Wirtschaftstreuhänder besitzt.
einfache MehrheitXXIV11.03.2009
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 vorlegen, die die Absetzbarkeit von Spenden an zertifizierte Organisationen regelt.
Spenden können als Sonderausgaben bis zu einer jährlichen Grenze von 100 € abgesetzt werden, ähnlich der Regelung für den Kirchenbeitrag.
Nur Organisationen, die das Spendengütesiegel der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erhalten haben, können von der Steuervergünstigung profitieren.
Der Antrag verweist auf einen bereits in der 22. Legislaturperiode vorbereiteten Gesetzentwurf, der bislang nicht umgesetzt wurde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.