Abschaffung von Selbstbehalten bei Kinder‑ und Jugendtherapien
abgestimmt am
16.06.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung aller Selbstbehalte bei Therapien für Kinder und Jugendliche, um den Zugang zu notwendiger Behandlung nach dem Recht aus der UN‑Kinderrechtskonvention sicherzustellen.
einfache MehrheitXXIV16.06.2009
Entschließung
junger Mensch
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die sofortige Abschaffung aller Selbstbehalte bei Therapien für Kinder und Jugendliche in Österreich.
Er beruft sich auf Artikel 24 der UN‑Kinderrechtskonvention, der das Recht jedes Kindes auf bestmögliche Gesundheitsversorgung garantiert.
Derzeit gibt es bundesländerweise unterschiedliche Selbstbehalte, die zu Therapieabbrüchen führen können.
Die Abschaffung soll verhindern, dass finanzielle Belastungen den Zugang zu notwendigen Therapien einschränken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.