Klage gegen Tschechien wegen Nichteinhaltung der EU‑UVP‑Richtlinie beim Ausbau von Temelin

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Europäischen Kommission Klage gegen Tschechien einzureichen, weil dieses die EU‑Umweltverträglichkeitsrichtlinie beim Ausbau des AKW Temelin nicht beachtet hat. Er weist auf zahlreiche Störfälle und die hohen Kosten des Projekts hin.
einfache Mehrheit XXIV 23.06.2010
Entschließung
Umwelt
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie

Schwerpunkte

  • Seit Inbetriebnahme des AKW Temelin gab es über 100 Störfälle, zuletzt ein automatischer Shutdown im November 2008.
  • Der geplante Ausbau um die Blöcke 3 und 4 soll bis zu 5,53 Milliarden Euro kosten und 2013 beginnen.
  • Tschechien hat trotz Aufforderung der EU‑Kommission seit Mai 2007 kein UVP‑Verfahren nach der Richtlinie 85/337/EWG durchgeführt.
  • Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung rechtliche Schritte einleitet, um die Einhaltung der EU‑Umweltvorschriften sicherzustellen.
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