Kostenbefreiung für befristete Klasse‑B‑Führerscheine für Behinderte
abgestimmt am
06.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass behinderte und chronisch kranke PKW‑Fahrer von den Verwaltungsgebühren bei befristeten Führerscheinen befreit werden, analog zu LKW‑ und Busfahrern.
einfache MehrheitXXIV06.07.2011
Entschließung
Steuerwesen
Straßenverkehr
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Einführung einer Befreiung von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben für die Verlängerung befristeter Klasse‑B‑Führerscheine.
Bestehende Befreiungen für Klassen C, C1 und D dienen als Vorbild für die angestrebte Regelung bei Klasse B.
Die derzeitigen Kosten von rund 92,80 € pro Befristung belasten chronisch kranke oder behinderte Personen unverhältnismäßig stark.
Der Antrag fordert die Bundesregierung und die zuständigen Minister, zeitnah einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.