Archivierung von Mobilfunkdaten für Gesundheitsforschung
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die langfristige Archivierung von Mobilfunk‑ und anderen Funksystem‑Daten, um gesundheitliche Forschung zu ermöglichen, und beruft sich dabei auf das Telekommunikationsgesetz.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Entschließung
Gesundheit
Informatik
Post- und Fernmeldewesen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Fernmeldebehörden sollen verpflichtet werden, Gebietskörperschaften bei Anfragen zu technischen Daten von Sendeanlagen Auskunft zu geben.
Technische Daten zu allen Sendeanlagen sollen mindestens 60 Jahre lang archiviert werden.
Eine zentrale, detaillierte Datenbank soll aufgebaut werden, die sämtliche Parameter von Mobilfunk‑ bis Radaranlagen enthält.
Das Telekommunikationsgesetz (§ 73 Abs 2) verlangt den Schutz von Leben und Gesundheit, was eine Archivierung der Daten notwendig macht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.