Arbeitspflicht im Strafvollzug – Abschaffung von Vergütungen für Nichtbeschäftigte
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der Vergütung für nicht beschäftigte Strafgefangene und mehr Arbeitsplätze im Strafvollzug sowie strengere Maßnahmen bei Arbeitsverweigerung.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Die aktuelle Rechtslage verpflichtet arbeitsfähige Strafgefangene zur Arbeit, sieht aber eine Vergütung für nicht beschäftigte Gefangene vor.
Im Dezember 2008 waren von 5 475 Strafgefangenen 1 171 unbeschäftigt, wobei nur 5 % der niedrigsten Vergütung als Hausgeld gutgeschrieben wurden.
Der Antrag fordert, die Zahlung einer Arbeitsvergütung an nicht beschäftigte Strafgefangene vollständig abzuschaffen.
Zudem soll die Bundesregierung sicherstellen, dass ausreichend Arbeitsplätze für alle arbeitsfähigen Strafgefangenen bereitgestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.