Strengere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Nationalrat fordert das Justizministerium auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das Hafterleichterungen bei Kindesmissbrauch verbietet, nach der Haftentlassung eine lebenslange Aufsicht mit elektronischer Fußfessel vorsieht und den Missbrauch von Kindern als besonderen Erschwerungsgrund definiert.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Hafterleichterungen wie Freigänge dürfen bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Unmündigen nicht mehr angewendet werden.
Nach der Haftentlassung ist eine lebenslange Führungsaufsicht einzuführen, die regelmäßige Kontrollen, Meldepflichten und elektronische Fußfesseln umfasst.
Der vorsätzliche Missbrauch von Kindern wird als besonderer Erschwerungsgrund in die Strafzumessung aufgenommen.
Der Antrag wird dem Justizausschuss zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.