Verfahrensbeschleunigung beim Verfassungsgerichtshof und Aufstockung der Planstellen
abgestimmt am
17.06.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen ständig tagenden Verfassungsgerichtshof, eine maximale Verfahrensdauer von sechs Monaten, mehr Planstellen für Referenten und die Möglichkeit, den Präsidenten des Gerichts abzuberufen.
einfache MehrheitXXIV17.06.2010
Entschließung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Der VfGH soll dauerhaft tagend sein, um Verfahren schneller abschließen zu können.
Die Verfahrensdauer soll auf höchstens sechs Monate begrenzt werden, analog zur Frist für Verwaltungsbehörden.
Es sollen zusätzliche Planstellen für ständige Referenten geschaffen werden, um den Rückstand zu verringern.
Der Präsident des VfGH soll bei politisch motivierten Äußerungen abberufbar sein – eine Verfassungsänderung ist dafür nötig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.