Verschärfung des Sexualstrafrechts zum Schutz von Kindern
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert strengere Strafen, lebenslange Aufsicht und ein öffentliches Register für Sexualstraftäter, um Kinder besser vor Wiederholungstätern zu schützen.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Entschließung
Informatik
Strafrecht
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Erhöhung der Strafrahmen: Für Sexualdelikte gegen Kinder sollen die Höchststrafen auf bis zu 10‑15 Jahre (nach § 92, §§ 201/206 StGB) und bei Todesfolge auf lebenslange Haft angehoben werden.
Verlängerung der Tilgungsfrist: Die Frist für das Löschen von Sexualdelikten soll auf das Dreifache verlängert werden, wobei bei schweren Fällen die Tilgung komplett ausgeschlossen wird.
Einführung einer lebenslangen Führungsaufsicht, die regelmäßige Meldungen an Behörden, ein Berufs‑ und Tätigkeitsverbot im Umgang mit Minderjährigen sowie ggf. elektronische Standortüberwachung umfasst.
Einrichtung einer öffentlich einsehbaren Sexualstraftäter‑Datei, um die Gesellschaft über bekannte Täter zu informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.