Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs‑Fonds, weil die aktuelle Finanzierung von Lohnfortzahlungen über die Unfallversicherung zweckentfremdet ist und nicht ausreichend den sozialen Ausgleich bei Arbeitsunfähigkeit sicherstellt.einfache Mehrheit XXIV 14.10.2009
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der EFZ‑Fonds wurde im Jahr 2000 abgeschafft; seitdem werden Lohnfortzahlungen bei Krankheit über Zuschüsse aus der Unfallversicherung finanziert.
- Durch die Ausweitung von § 53b ASVG erhalten Arbeitgeber Zuschüsse auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, nicht nur bei Unfällen.
- Der Antrag schlägt vor, einen neuen Entgeltfortzahlungs‑Fonds einzuführen, der über spezielle Solidarbeiträge der Arbeitgeber finanziert wird – ähnlich dem früheren Modell.
- Statistische Vergleiche zeigen nach Abschaffung des Fonds einen Rückgang von Krankheitsabwesenheiten um 11,2 % bei Arbeitern und 4,3 % bei Angestellten, was auf vermehrte Kündigungen und „Krank‑Arbeiten“ hindeutet.
Relevante Medienberichte
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