Aufhebung der Beschränkungen für DNA‑Spurenanalysen zur Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Aufhebung der numerischen Beschränkungen für DNA‑Spurenanalysen und die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel, damit alle Polizeibehörden bundesweit ausreichend DNA‑Proben auswerten können. Aktuelle Kontingente behindern die Aufklärung von Straftaten, während gleichzeitig ein hoher Burn‑out‑Anteil bei den Beamten und steigende Einbruchszahlen die öffentliche Sicherheit gefährden.
einfache Mehrheit XXIV 21.04.2009
Entschließung
öffentliche Sicherheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Aktuell gelten in den Bundesländern feste Kontingente für DNA‑Proben (z. B. Kärnten 162, Burgenland 94, Steiermark 348 pro Jahr), die die Aufklärung von Straftaten behindern.
  • Die Polizei leidet unter erheblichem Personalmangel; 32,1 % der Beamten zeigen Anzeichen von Burn‑out, was die Ermittlungsfähigkeit einschränkt.
  • Einbruchszahlen steigen – in Wien gab es in den ersten beiden Monaten 2009 einen Anstieg um 11,2 % gegenüber dem Vorjahr – was die öffentliche Unsicherheit erhöht.
  • Der Antrag fordert, die numerischen Beschränkungen für DNA‑Analysen vollständig aufzuheben und ein bedarfsorientiertes Budget bereitzustellen, das von der Bundesministerin für Inneres bereitgestellt wird.

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