Änderung des AMA-Gesetzes zur Förderung gentechnikfreier und biologischer Produktion
abgestimmt am
20.01.2011
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Anerkennung gentechnikfreier Produktion als Qualitätsmerkmal und stellt sicher, dass Gelder aus der Bio-Produktion verpflichtend in das Bio-Marketing fließen.
einfache MehrheitXXIV20.01.2011
Gesetz
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die gentechnikfreie Produktion soll offiziell als Qualitätsmerkmal anerkannt werden.
Aufnahme der gentechnikfreien Produktion in die Liste der Qualitätssteigerungsmaßnahmen.
Gelder aus der biologischen Produktion müssen für das Marketing von Bio-Produkten verwendet werden.
Verpflichtende Verwendung von Beiträgen für die Absatzförderung biologischer Produkte, unabhängig vom aktuellen Vermarktungsstatus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.