Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte aus GVO‑Futter

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, in der EU gekennzeichnet werden müssen und dass sowohl EU‑weit als auch in Österreich Maßnahmen zur Förderung gentechnikfreier Futtermittel ergriffen werden.
einfache Mehrheit XXIV 17.03.2011
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die EU‑Verordnung 1829/2003 soll geändert werden, sodass Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, kennzeichnungspflichtig werden.
  • Die EU soll Rahmenbedingungen schaffen, die ein ausreichendes Angebot gentechnikfreier Futtermittel sichern und eine Logistik für deren Lagerung und Kontrolle etablieren.
  • Österreich soll Markenprogramme für gentechnikfreie Produkte im Fleischbereich unterstützen und gemeinsam mit dem Konsumentenschutz‑Ressort eine Informationskampagne zu gentechnikfreien Lebensmitteln starten.
  • Der Antrag wird an den Ausschuss für Konsumentenschutz verwiesen, um die Umsetzung zu koordinieren.
Relevante Medienberichte
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