Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht eine schnellere Auszahlung der Entschädigungen an Opfer des Nationalsozialismus durch eine neue Berechnungsmethode der Auszahlungsquoten.einfache Mehrheit XXIV 22.04.2009
Gesetz
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Ziel des Antrags ist die rasche Finalisierung der Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus.
- Der Bund übernimmt eine Nachschusspflicht, um die laufenden Verfahren und Verwaltungskosten zu decken.
- Die Auszahlungsquoten werden nun auf Basis der bis zum 1. Juli 2009 getroffenen Erstentscheidungen berechnet.
- Durch die neue Berechnungsmethode sollen Verzögerungen durch ausländische Erbverfahren vermieden werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.