Schutz vor unerwünschten Mehrwert‑SMS durch Opt‑in‑Regelung
abgestimmt am
22.04.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Opt‑in‑Verfahren, damit Mobiltelefone erst nach ausdrücklicher Freischaltung Mehrwert‑SMS empfangen können, um Verbraucher*innen vor ungewollten Kosten zu schützen.
einfache MehrheitXXIV22.04.2010
Entschließung
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Unerwünschte und betrügerische Mehrwert‑SMS führen zu steigenden Beschwerden und finanziellen Belastungen für Verbraucher*innen.
Die aktuelle Rechtslage zwingt die Konsument*innen, ihre Rechnungen ständig zu prüfen und im Streitfall aufwändige Beschwerdeverfahren zu durchlaufen.
Einseitige Sperren seitens der Anbieter verhindern nicht das Empfangen von Spam‑SMS und schützen nicht vor ungewollten Kosten.
Der Antrag schlägt ein Opt‑in‑Verfahren vor: Mehrwert‑SMS dürfen nur nach ausdrücklicher Freischaltung des Mobiltelefons empfangen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.