Verpflichtende Informationspflicht bei Datenroaming in Grenznähe
abgestimmt am
09.07.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass der Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine verbindliche Regelung schafft, die Nutzer*innen beim Datenroaming in Grenznähe über Netzwechsel und entstehende Kosten informiert.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Entschließung
Informatik
Post- und Fernmeldewesen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Viele Nutzer*innen werden beim mobilen Surfen in Grenznähe unbemerkt ins Netz des Nachbarlandes eingewählt und erhalten hohe Datenroaming‑Kosten.
Einige Anbieter informieren bereits über Pop‑up‑Hinweise oder deaktivieren Roaming standardmäßig, aber nicht alle handeln so kundenfreundlich.
Der Antrag fordert eine verpflichtende Regelung, die Konsument*innen beim Datenroaming über Netzwechsel und Kosten informiert.
Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung dieser Regelung soll an den Ausschuss für Konsumentenschutz übertragen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.