Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofs

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Ausweitung der Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofs. Er soll Unternehmen mit mindestens 25 % staatlicher Beteiligung, Gemeinden unter 20 000 Einwohnern, EU‑Direktförderungen und bestimmte Bundesfinanzmaßnahmen prüfen können.
einfache Mehrheit XXIV 17.11.2010
Entschließung
Verfassung
Europäische Union
Haushaltskontrolle
öffentliches Eigentum

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof soll bereits Unternehmen prüfen können, bei denen die öffentliche Hand mindestens 25 % beteiligt ist – statt der bisherigen Schwelle von 50 %.
  • Die Prüfungsbefugnis soll auf Finanzmittel ausgeweitet werden, die im Rahmen des Interbankmarktstärkungsgesetzes und des Finanzmarktstabilitätsgesetzes eingesetzt werden.
  • Der Rechnungshof soll auch die Verwendung von EU‑Direktförderungen prüfen können, um eine einheitliche Kontrolle sicherzustellen.
  • Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern sowie Gemeindeverbände sollen künftig in den Prüfungsbereich des Rechnungshofs fallen.

Reden

16 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:56 min
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Änderung
4:55 min
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Änderung
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