Anerkennung von Blindenführhunden und Trainings als medizinische Maßnahmen
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Blindenführhunde sowie Mobilitäts‑, Orientierung‑ und Low‑Vision‑Trainings als medizinische Rehabilitationsmaßnahmen anerkennt.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der den Blindenführhund als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkennt.
Zusätzlich soll das Mobilitäts‑ und Orientierungstraining sowie Low‑Vision‑Training für blinde und sehbehinderte Menschen als Teil medizinischer Maßnahmen festgeschrieben werden.
Der Antrag sieht vor, dass das Unterweisen in lebenspraktischen Fertigkeiten (z. B. Alltagshandhabung) ebenfalls als medizinische Maßnahme aufgenommen wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.