Befreiung ehrenamtlicher Helfer von der Sozialversicherungspflicht bei Vereinsveranstaltungen
abgestimmt am
22.10.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass unentgeltliche Helfer bei bis zu drei Tagen Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine nicht sozialversicherungspflichtig sind. Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung, um Vereine finanziell zu entlasten und das Vereinsleben zu stärken.
einfache MehrheitXXIV22.10.2009
Entschließung
Vereinsleben
soziale Sicherheit
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass unentgeltliche Helfer bei bis zu drei Tagen Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Betroffen sind Vereinsmitglieder, deren Familienangehörige und andere ehrenamtlich Tätige, die in einer persönlichen Beziehung zum Verein stehen.
Derzeit ist die Rechtslage unklar, was zu hohen Sozialversicherungsbeiträgen für Vereine führt und deren Bereitschaft, Veranstaltungen abzuhalten, gefährdet.
Eine Befreiung würde die finanzielle Belastung der Vereine reduzieren und das Vereinsleben stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.