Mindestlohn und Schutz vor Scheinselbstständigkeit im liberalisierten Postsektor
abgestimmt am
15.06.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung ein Gesetz zum Mindestlohn von 7,25 Euro pro Stunde ab dem 01.01.2009, eine klare Definition des Arbeitnehmerbegriffs zur Verhinderung von Scheinselbstständigkeit bis zum 01.06.2009 und Qualitätsauflagen für private Postanbieter im neuen Postmarktgesetz.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Einkommen
Post- und Fernmeldewesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Ein flächendeckender Mindestlohn von 7,25 Euro pro Stunde soll ab dem 01.01.2009 gelten.
Ein einheitlicher Arbeitnehmer‑Begriff soll bis zum 01.06.2009 gesetzlich festgeschrieben werden, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern.
Im neuen Postmarktgesetz sollen Lizenzauflagen für private Anbieter festgeschrieben werden, die den Schutz von Beschäftigungsstandards sicherstellen.
Der Entschließungsantrag wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.