Gefahren von GBL/GHB – Aufklärung und strengere Beschränkungen
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Öffentlichkeit über die Gefahren von GBL und GHB zu informieren und die Abgabe beider Substanzen streng zu beschränken, da GBL bislang nicht reguliert ist.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Entschließung
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
GBL ist ein geruch‑ und farbloses Vorläufermittel zu GHB, das als „Liquid Ecstasy“ missbraucht wird und gesundheitliche Risiken wie Übelkeit, Bewusstseinsverlust und langfristige Organ‑ sowie Gedächtnisschäden birgt.
GHB ist seit 2003 in Österreich illegal und rezeptpflichtig; für GBL gibt es bislang keine gesetzliche Regelung, wodurch der Missbrauch erleichtert wird.
Der Antrag fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Öffentlichkeit über die Gefahren von GBL und GHB zu informieren und die Abgabe beider Substanzen strengsten Beschränkungen zu unterwerfen.
Zudem wird um Zuweisung des Antrags an den Gesundheitsausschuss gebeten, damit das Thema im parlamentarischen Verfahren weiter bearbeitet werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.