Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem klar geregelt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke nicht als Förderung gemeinnütziger Zwecke im Stiftungsrecht gilt.einfache Mehrheit XXIV 29.05.2009
Entschließung
Steuerwesen
Politische Partei
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert eine verbindliche Regelung, dass politische Zwecke nicht als gemeinnützig gelten dürfen.
- Ziel ist die Verhinderung von Steuervergünstigungen für Stiftungen, die ausschließlich politischen Zwecken dienen.
- Der Antrag sieht vor, dass die Bundesregierung dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegt.
- Die Zuweisung des Antrags an den Finanzausschuss wird beantragt, um die steuerrechtlichen Aspekte zu prüfen.
Relevante Medienberichte
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