Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Novelle des Genossenschaftsgesetzes, damit Genossenschaften ausschließlich den Mitgliedern dienen, keine Holding‑ oder Verbundfunktionen übernehmen und kartellrechtliche Befreiungen nur für reine Primärgenossenschaften gelten.einfache Mehrheit XXIV 29.05.2009
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Genossenschaften dürfen ausschließlich mitgliederorientiert wirtschaften; Holding‑ oder Verbundfunktionen sind nicht mehr zulässig.
- Kartellrechtliche Befreiungen gelten nur für reine Primärgenossenschaften, nicht für Verbund‑ oder Holdingstrukturen.
- Verlieren Genossenschaften ihre Privilegien, wenn sie hauptsächlich zur Umgehung des Kartellrechts gegründet wurden oder unverhältnismäßig viele Nicht‑Mitglieder‑Geschäfte tätigen.
- Der Entschließungsantrag sieht vor, dass die Novelle vom Justizausschuss des Nationalrats geprüft und der Bundesregierung zur Umsetzung vorgelegt wird.
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