Anpassung des Steuerfreibetrags für Opferausweisinhaber

Zusammenfassung

Der Antrag fordert einen jährlichen Steuerfreibetrag von 1.240 Euro für Inhaber von Opferausweisen und eine automatische Anpassung dieses Betrages an die Inflation.
einfache Mehrheit XXIV 23.09.2009
Gesetz
Opferhilfe
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung eines jährlichen Steuerfreibetrags für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen.
  • Der Freibetrag wird auf 1.240 Euro pro Jahr festgesetzt.
  • Der Betrag soll ab dem Jahr 2009 automatisch an die Inflation angepasst werden.
  • Die Anpassung erfolgt gemäß den bestehenden Regelungen zur Anpassung von Leistungen im Sozialversicherungsrecht.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:46 min
Antrag 664/A - Einkommenssteuergesetz
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