Zusammenfassung
Der Antrag fordert einen jährlichen Steuerfreibetrag von 1.240 Euro für Inhaber von Opferausweisen und eine automatische Anpassung dieses Betrages an die Inflation.einfache Mehrheit XXIV 23.09.2009
Gesetz
Opferhilfe
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung eines jährlichen Steuerfreibetrags für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen.
- Der Freibetrag wird auf 1.240 Euro pro Jahr festgesetzt.
- Der Betrag soll ab dem Jahr 2009 automatisch an die Inflation angepasst werden.
- Die Anpassung erfolgt gemäß den bestehenden Regelungen zur Anpassung von Leistungen im Sozialversicherungsrecht.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Öllinger Karl
GRÜNE
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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