Offenlegung von Einstiegsgehältern zur Reduktion des Gender‑Pay‑Gaps

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Arbeitgeber*innen das Bruttomonatsgehalt in Stellenanzeigen angeben müssen, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern bereits beim Berufseinstieg zu verringern.
einfache Mehrheit XXIV 17.06.2009
Entschließung
Frau
Einkommen
Gleichbehandlung
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Offenlegung von Einstiegsgehältern vorlegen.
  • Arbeitgeber*innen und private Arbeitsvermittler*innen sollen verpflichtet werden, bei internen und externen Stellenausschreibungen das Bruttomonatsgehalt als Verhandlungsbasis anzugeben.
  • Durch die verpflichtende Angabe des Einstiegsgehalts soll die Lohntransparenz erhöht und geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Gehalt reduziert werden.
  • Der Antrag sieht vor, die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss zu richten, um die Maßnahme im Kontext des Gleichbehandlungsgesetzes zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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