Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Inneres auf, das Ausbildungsentgelt für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung von 50,29 % eines V‑Klasse‑Gehaltssatzes auf 100 % der Verwendungsgruppe E2c zu erhöhen, weil die aktuelle Vergütung als zu niedrig gilt.einfache Mehrheit XXIV 30.06.2011
Entschließung
Einkommen
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Exekutivbedienstete werden während der Grundausbildung als Vertragsbedienstete mit einem Sondervertrag nach § 36 VBG 1948 beschäftigt.
- Derzeit erhalten die Auszubildenden nur 50,29 % des Gehalts eines Beamten der Dienstklasse V, Stufe 2, was als zu gering bewertet wird.
- Nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen erhalten die Auszubildenden in den ersten 12 Monaten keinerlei zusätzliche Zulagen; ab dem 13. Monat kommen bereits höhere Zulagen für Beamte der Verwendungsgruppe E2c hinzu.
- Der Antrag fordert, das Ausbildungsentgelt sofort auf 100 % der Verwendungsgruppe E2c, Gehaltsstufe 1 zu erhöhen, um die finanzielle Situation der Auszubildenden zu verbessern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.