Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Schinkenimitate im Handel und in der Gastronomie klar gekennzeichnet werden, um Konsumenten – besonders Allergikern – mehr Transparenz zu bieten.einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll verpflichtet werden, Schinkenimitate im Verkauf und in der Gastronomie eindeutig zu kennzeichnen.
- Bisher gibt es keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, obwohl Konsumenten – besonders Allergiker – klare Informationen benötigen.
- Schinkenimitate sind seit über 15 Jahren auf dem österreichischen Markt und stellen laut AGES keine Gesundheitsgefahr dar, jedoch fehlt Transparenz.
- Der Antrag empfiehlt die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz, um das Thema zu bearbeiten.
Reden
12 Reden insgesamt
Pro
Contra
Relevante Medienberichte
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