Kennzeichnungspflicht für Schinkenimitate

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Schinkenimitate im Handel und in der Gastronomie klar gekennzeichnet werden, um Konsumenten – besonders Allergikern – mehr Transparenz zu bieten.
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll verpflichtet werden, Schinkenimitate im Verkauf und in der Gastronomie eindeutig zu kennzeichnen.
  • Bisher gibt es keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, obwohl Konsumenten – besonders Allergiker – klare Informationen benötigen.
  • Schinkenimitate sind seit über 15 Jahren auf dem österreichischen Markt und stellen laut AGES keine Gesundheitsgefahr dar, jedoch fehlt Transparenz.
  • Der Antrag empfiehlt die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz, um das Thema zu bearbeiten.

Reden

12 Reden insgesamt

Pro
Contra
Kennzeichnung von Lebensmitteln
3:27 min
Kennzeichnung von Lebensmitteln
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