Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in der Gastronomie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, Lebensmittel in der Gastronomie eindeutig zu kennzeichnen, damit Verbraucher wissen, ob Analogkäse, Schinkenimitate oder Produkte von Tieren, die mit GVO‑Futter gefüttert wurden, verwendet werden.
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll verpflichtet werden, eine Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel, die in der Gastronomie angeboten werden, einzuführen.
  • Verbraucher können derzeit nicht erkennen, ob auf Speisen Analogkäse oder Schinkenimitate verwendet werden, obwohl Studien zeigen, dass solche Imitate häufig vorkommen.
  • Obwohl die AGES diese Imitate als nicht gesundheitsschädlich einstuft, benötigen Allergiker und Personen mit speziellen Diäten klare Angaben zu Inhaltsstoffen und zur Herkunft der Tiere.
  • Der Antrag empfiehlt, das Thema an den Ausschuss für Konsumentenschutz zu überweisen, um die Umsetzung zu prüfen.

Reden

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Pro
Contra
Kennzeichnung von Lebensmitteln
3:27 min
Kennzeichnung von Lebensmitteln
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