Anpassung der Funktionsdauer von Behindertenvertretern im öffentlichen Dienst
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, die Amtszeit der Behindertenvertreter im öffentlichen Dienst von vier auf fünf Jahre zu erhöhen, damit ihre Wahl mit der der Personalvertretungen zusammenfällt.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
öffentlicher Dienst
Mensch mit Behinderung
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die aktuelle Funktionsdauer der Behindertenvertreter beträgt vier Jahre.
Die Wahl der Behindertenvertreter soll nach dem Gesetz mit der Betriebsratswahl zusammenfallen.
Im Personalvertretungsrecht beträgt die Funktionsdauer fünf Jahre, wodurch die Wahltermine nicht mehr synchron sind.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Angleichung der Funktionsdauer vorzulegen und das Thema an den Sozialausschuss zuzuweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.