Verbot von Schummelschinken – künstlich gestreckter Schinken
abgestimmt am
18.11.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt ein Verbot von „Schummelschinken“, einem günstigen Schinkenimitat mit nur 60 % Fleisch, das mit Stärke und Verdickungsmitteln gestreckt wird. Er argumentiert, dass diese Praxis Konsumenten täuscht und heimische Fleischproduzenten benachteiligt.
einfache MehrheitXXIV18.11.2009
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Schummelschinken enthält nur 60 % Fleisch und wird mit Stärke sowie Gelier‑ und Verdickungsmitteln gestreckt.
Das Produkt ist bereits in österreichischen Lebensmittelregalen und Gastronomiebetrieben erhältlich und deutlich günstiger als echter Schinken.
Durch die Verbreitung von Schummelschinken werden Konsumenten getäuscht und heimische Fleischproduzenten benachteiligt.
Der Antrag fordert ein sofortiges Verbot der Herstellung und des Verkaufs von Schummelschinken in Österreich sowie die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.