Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einen Gesetzentwurf vorlegt, damit die Familienbeihilfe auch während eines Praktikums in einem anderen EU‑Mitgliedstaat weiterbezogen werden kann.einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Entschließung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Derzeit besteht keine gesetzliche Grundlage, die den Bezug der Familienbeihilfe während eines EU‑Praktikums ermöglicht.
- EU‑Praktika fördern Ausbildung, Sprachkenntnisse und berufliche Netzwerke und sollten daher als förderungswürdige Maßnahme anerkannt werden.
- Der Antrag verlangt vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Erweiterung des Familienlastenausgleichsgesetzes.
- Zur weiteren Bearbeitung wird vorgeschlagen, den Antrag an den Familienausschuss zuzuweisen.
Relevante Medienberichte
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