Schutz vor Rentenkürzungen in Pensionskassen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert ein Ausstiegsrecht aus Pensionskassen, wenn die versprochene Pension um mindestens 5 % sinkt, inklusive einer hohen Abfindung.
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung eines Ausstiegsrechts für Versicherte bei massiven Rentenkürzungen.
  • Das Ausstiegsrecht greift, wenn die Pension um mindestens 5 % gegenüber der ursprünglichen Zusage sinkt.
  • Die Abfindung muss mindestens 98 % der vorhandenen Rückstellungen betragen.
  • In diesem Fall sollen bestehende Beitragsgrenzen nicht mehr gelten.

Reden

7 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:52 min
709/A - Pensionskassengesetz
2:33 min
709/A - Pensionskassengesetz
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