Ausweitung des Einkommensvergleichszeitraums bei Witwen‑ und Witwerpensionen
abgestimmt am
18.05.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, den Zeitraum, in dem das Einkommen des Verstorbenen mit dem des Hinterbliebenen verglichen wird, von zwei bzw. vier Jahren auf zehn Jahre auszuweiten. Ziel ist ein gerechterer Ausgleich von Einkommensschwankungen bei Witwen‑ und Witwerpensionen. Der Nationalrat soll den Bundesminister für Arbeit und Soziales auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
einfache MehrheitXXIV18.05.2011
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Derzeit werden die Einkünfte der letzten zwei Jahre (oder vier, wenn günstiger) des Verstorbenen für die Berechnung der Witwen‑ und Witwerpension herangezogen.
Der Antrag schlägt vor, den Vergleichszeitraum auf zehn Jahre zu verlängern – oder auf die kürzere Versicherungszeit, falls diese weniger als zehn Jahre beträgt.
Ziel ist ein gerechterer Ausgleich des Lebensstandards von Hinterbliebenen, indem zufällige Einkommensschwankungen besser ausgeglichen werden.
Der Nationalrat soll den Bundesminister für Arbeit und Soziales auffordern, einen Gesetzentwurf zur Ausweitung des Gegenüberstellungszeitraums vorzulegen; die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales wird empfohlen.
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