Verbesserung der Schweinehaltung – Anpassung der Tierhaltungsverordnung
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine umfassende Reform der Schweinehaltung in Österreich: Anpassung der Tierhaltungsverordnung an das Tierschutzgesetz, Verbot von Vollspaltenböden und Kastenständen, verpflichtende Einstreu, Verbot schmerzhafter Eingriffe ohne Narkose sowie Förderungen und Aufklärungskampagnen.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Die 1. Tierhaltungsverordnung (Anlage 5) soll an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes angepasst werden, damit Bewegungsfreiheit, Platzangebot und Sozialkontakt den ethologischen Bedürfnissen der Schweine entsprechen.
Ein Verbot von Vollspaltenböden soll eingeführt werden, sodass Schweine künftig auf durchlässigen Böden mit ausreichend Platz gehalten werden müssen.
Alle Betriebe sollen verpflichtet werden, den Tieren geeignete Einstreu (Stroh, Heu oder ähnliches) zur Verfügung zu stellen, um natürliches Wühlen und Kauen zu ermöglichen.
Kastenstände sollen verboten werden; stattdessen muss das Platzangebot erhöht werden, sodass Schweine sich frei bewegen und ruhen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.